Als Ende Juli 2025 die ehemalige Biathletin Laura Dahlmeier beim Bergsteigen im pakistanischen Karakorum-Gebirge durch einen Steinschlag tödlich verletzt wurde, war die Bestürzung groß. Ende August nahm die Biathlon-Welt vor dem Start des City-Biathlon in Dresden mit einer Schweigeminute Abschied. Die zweifache Olympia- und siebenfache Weltmeisterin war mit ihrer fröhlichen und mutigen Art äußerst beliebt, auch über ihr selbstbestimmtes Karriereende hinaus. Sie wandte sich danach ganz dem professionellen Bergsteigen zu.
Verantwortungsvoll hatte sie für den Fall ihres Todes vorgesorgt und verfügte schriftlich, dass niemand sein Leben riskieren dürfe, um sie zu bergen. Ihr Wunsch war es, dass ihre sterbliche Hülle in diesem Fall am Berg zurückgelassen werden sollte.
In vielen Ländern ist es beispielsweise möglich, dass die Totenasche an einem Lieblingsplatz des oder der Verstorbenen verstreut wird. In Deutschland gibt es in puncto Lieblingsplatz nur die Möglichkeit einer Seebestattung, die einige See-Fans dann in Anspruch nehmen.
Doch muss man das vorher schriftlich verfügen. Wer denkt: „Die lieben Angehörigen machen das schon“ oder alles gar ins Testament schreibt, wird vielleicht anders als gewünscht bestattet. Denn Angehörige erinnern sich in ihrer Betroffenheit beim Todesfall nur schwer an nebenbei geäußerte Worte, und ein Testament wird meistens erst nach der Bestattung eröffnet.
Wer möchte nicht auch für Fall eines Falles als derart klar und fürsorglich wahrgenommen werden? Wie berührend sind Laura Dahlmeiers Worte in ihrer Bestattungsverfügung! Sich ein Herz fassen und Wünsche aufschreiben kann jede und jeder!
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